Worum geht es dabei?
Die NIS-2-Richtlinie
Was ist die NIS-2-Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security) wurde am 27. Dezember 2022 vom Rat der EU verabschiedet. Ihr Ziel ist es, ein einheitliches Sicherheitsniveau für Netzwerke und Informationssysteme zu schaffen, insbesondere für Unternehmen und Institutionen, die als „kritische Infrastrukturen“ gelten. Die Richtlinie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie und weitet den Anwendungsbereich auf neue Sektoren aus, darunter Energie, Gesundheitswesen, digitale Infrastrukturen und Finanzdienstleistungen.
Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht endet im Oktober 2024 – das bedeutet, Unternehmen müssen sich jetzt mit den Anforderungen vertraut machen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um rechtzeitig compliant zu sein.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die NIS-2-Richtlinie richtet sich nicht nur an Großkonzerne, sondern auch an mittlere und große Unternehmen, die in kritischen Branchen tätig sind. Betroffene Sektoren sind unter anderem:
- Energie
- Gesundheitswesen
- Finanz- und Bankwesen
- Digitale Infrastruktur
- Öffentliche Verwaltung
- Verkehr
- Lebensmittelproduktion und -handel
Was müssen Unternehmen tun?
Die NIS-2-Richtlinie verlangt von Unternehmen, strenge Cybersicherheitsmaßnahmen einzuführen, um Netzwerke und Informationssysteme zu schützen. Dazu gehören:
Unternehmen müssen umfassende Risikoanalysen durchführen und Sicherheitskonzepte erstellen, die auf den identifizierten Risiken basieren.
Sicherheitsvorfälle müssen schnell erkannt und gemeldet werden. Unternehmen müssen in der Lage sein, auf Vorfälle proaktiv zu reagieren und Datenverluste oder Schäden zu minimieren
Multi-Faktor-Authentifizierung und Zugriffskontrollen
Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Entdeckung gemeldet werden, um rechtzeitig reagieren zu können.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?
Die NIS-2-Richtlinie sieht erhebliche Strafen für Unternehmen vor, die die Anforderungen nicht erfüllen. Bußgelder können bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Auch leitende Angestellte können bei Verstößen zur Verantwortung gezogen werden.
Reagieren Sie daher noch heute! Wenn Sie eine IST-Analyse, sowie eine Lösung und Umsetzung zur NIS-2-Richtlinie suchen, kontaktieren Sie Ab in die Cloud jetzt.
Unser Zertifizierter NIS 2 Directive Lead Implementer steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Wie kann „Ab in die Cloud“ Sie unterstützen?
Bei „Ab in die Cloud“ wissen wir, wie komplex und zeitaufwendig die Umsetzung solcher Richtlinien sein kann. Unser NIS-2 Managed Service hilft Ihnen dabei, die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie zu erfüllen und gleichzeitig Ihr IT-Sicherheitsmanagement zu optimieren. Unsere zertifizierten Experten unterstützen Sie bei:
Der proaktiven Überwachung und Meldung von Sicherheitsvorfällen.
Der kontinuierlichen Anpassung und Optimierung Ihres Informationssicherheitsmanagements (ISMS).
Fazit: Jetzt handeln!
Die NIS-2-Richtlinie betrifft viele Unternehmen und erfordert proaktives Handeln. Mit unserer Hilfe können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Unternehmen den neuen Anforderungen gerecht wird und Sie die Sicherheit Ihrer IT-Systeme langfristig stärken.
Buchen Sie jetzt einen Termin mit unseren NIS-2 Experten und lassen Sie sich beraten, wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können.